Kosten im Überblick

Kostenübernahme durch die gesetzliche und private Krankenversicherung.

Therapiekosten

Die Kostenübernahme für ambulante Psychotherapie ist abhängig von der Art ihrer abgeschlossenen Krankenversicherung.

für gesetzlich versicherte Patienten:
Leider ist es als Privatpraxis nicht möglich, direkt mit den gesetzlichen Krankenkassen abzurechnen. Da jedoch die Wartezeiten für einen Therapieplatz in Berlin i.d.R. sehr lang sind, gibt es für gesetzlich versicherte Patienten die Möglichkeit über das —> Kostenerstattungsverfahren eine Therapie bei der Krankenkasse zu beantragen. Bei den Formalitäten unterstütze ich Sie gern und stehe Ihnen zur Seite. 

für Privatpatienten:
Psychotherapeutische Leistungen sind im Leistungskatalog der meisten privaten Krankenversicherungen und Beihilfestellen eingeschlossen. Trotzdem bitte ich Sie, sich im Vorfeld der Behandlung bei Ihrer Krankenkasse zu erkundigen, ob Ihr Versicherungsschutz die Kosten für eine Psychotherapie enthält. Dann erfolgt die Abrechnung i.d.R. problemlos und ich unterstütze Sie gern bei den Formalitäten. Das Honorar richtet sich nach der bestehenden Gebührenordnung für psychologische Psychotherapeuten bzw. Ärzte (GOP analog GOÄ) und beträgt 100,56 € pro Therapiesitzung. 

für Selbstzahler:
Sie haben auch die Möglichkeit die Kosten der Therapie selbst zu tragen. Auch hier richtet sich das Honorar nach der bestehenden Gebührenordnung für psychologische Psychotherapeuten bzw. Ärzte (GOP analog GOÄ) und beträgt 100,56 € pro Therapiesitzung.

Kostenerstattungsverfahren

Jeder Patient hat einen gesetzlich festgelegten Anspruch auf einen Therapieplatz (§13, Abs. 3 SGB V). Trotzdem sind die Wartezeiten für einen Therapieplatz bei einem Kassentherapeuten in Berlin häufig zu lang. Wenn Sie innerhalb einer angemessenen Wartezeit keinen freien Therapieplatz finden können, sind die Krankenkassen verpflichtet, die entstandenen Kosten für die Therapie auch bei einem Therapeuten ohne Kassensitz zu übernehmen. Zur Beantragung des Kostenerstattungsverfahrens sind einige formale Schritte zu beachten, welche wir bei einem ausführlicheren Gespräch persönlich klären werden. Ich bitte Sie, sich vorab bei Ihrer Krankenkasse darüber zu informieren, ob eine Kostenübernahme im Rahmen des Kostenerstattungsverfahrens möglich ist.

Weitere Informationen enthalten Sie hier: http://www.bptk.de/uploads/media/BPtK_Ratgeber_Kostenerstattung.pdf